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HAFTUNG
Allgemeines
Wurden die im Vertrag vorgesehenen Leistungen nicht oder nicht gehörig erbracht, oder kamen Sie zu einem Schaden, dem nicht abgeholfen werden konnte, so leistet VERMIETER eine Entschädigung, sofern VERMIETER oder einer ihrer Leistungsträger an der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung ein Verschulden trägt. Unsere Haftung bezieht sich jedoch nur auf den unmittelbaren Schaden und ist auf den zweifachen Arrangementpreis pro Person begrenzt.
Haftungsbeschränkungen
Sofern internationale Abkommen oder nationale Gesetze die Schadenersatzpflicht aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages durch VERMIETER oder einen ihrer Leistungsträger beschränken, haftet VERMIETER nur im Rahmen eben dieser Abkommen und Gesetze.
Haftungsausschlüsse
VERMIETER übernimmt keinerlei Haftung, wenn die Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung des Vertrages oder der entstandene Schaden auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
– Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise – unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an den im Vertrag vorgesehenen Leistungen nicht beteiligt ist – höhere Gewalt, Streik oder andere Ereignisse, die VERMIETER oder die beauftragten Leistungsträger nicht voraussehen oder abwenden konnten.
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